- Die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlassung für das Jahr 2022 sind bereits abgeschlossen und sehen eine Erhöhung von 3,45 % (zuzüglich € 0,10 BG A) vor.
Der KV-Mindestlohn beträgt nun 1.852,04 EUR brutto/Monat.
In den einzelnen Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:
BG A: 11,11,-- (ungelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG B: 11,17,-- (angelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG C: 12,56,-- (qualifizierte/r Arbeitnehmer/in)
BG D: 14,07,-- (Facharbeiter/in)
BG E: 16,19,-- (qualifizierte/r Facharbeiter/in)
BG F: 19,95,-- (Techniker/in) - Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
- Im Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung für das Jahr 2022 erhöhen sich die Gehälter zwischen 2,85% und 3,1%. Das Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I im 1., 2., und ebenfalls nach 2 Verwendungsgruppenjahren wird auf € 1.568,92 brutto/Monat angehoben.
Kollektivvertragserhöhungen für das Jahr 2022
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- Lohntafel Arbeiter (2240 Downloads)
- Lohntafel Angestellte (3117 Downloads)