- Heute konnten die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlasser abgeschlossen werden.
Seit geraumer Zeit wird von vielen ein Mindestlohn von 1500,-- brutto gefordert.
In der Arbeitskräfteüberlassung gab es diesen Mindestlohn bereits 2016. Heuer liegt der Mindestlohn bereits bei 1.618,76,--.
Nach Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:
BG A: 9,67,-- (ungelernte Arbeitnehmer)
BG B: 10,11,-- (angelernte Arbeitnehmer)
BG C: 11,36,-- (qualifizierte Arbeitnehmer)
BG D: 12,73,-- (Facharbeiter)
BG E: 14,65,-- (qualifizierter Facharbeiter)
BG F: 18,03,-- (Techniker)
Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.