Kollektivvertragserhöhung 2018 Arbeitskräfteüberlassung

Heute konnten die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlasser abgeschlossen werden.
Seit geraumer Zeit wird von vielen ein Mindestlohn von 1500,-- brutto gefordert.
In der Arbeitskräfteüberlassung gab es diesen Mindestlohn bereits 2016. Heuer liegt der Mindestlohn bereits bei 1.618,76,--.
Nach Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:

BG A:  9,67,-- (ungelernte Arbeitnehmer)
BG B: 10,11,-- (angelernte Arbeitnehmer)
BG C: 11,36,-- (qualifizierte Arbeitnehmer)
BG D: 12,73,-- (Facharbeiter)
BG E: 14,65,-- (qualifizierter Facharbeiter)
BG F: 18,03,-- (Techniker)

Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
Bildschirmfoto 2018 01 15 um 16.22.18

 

Gelesen 12509 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 22 Juli 2020 09:28
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