Kollektivvertragserhöhung für das Jahr 2023

Die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlassung für das Jahr 2023 sind bereits abgeschlossen und sehen eine Erhöhung von 7,99 % (zuzüglich € 0,06 BG A) vor.
Der KV-Mindestlohn beträgt nun 2.018,84 EUR brutto/Monat.

In den einzelnen Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:

BG A: 12,06,-- (ungelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG B: 12,06,-- (angelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG C: 13,56,-- (qualifizierte/r Arbeitnehmer/in)
BG D: 15,19,-- (Facharbeiter/in)
BG E: 17,48,-- (qualifizierte/r Facharbeiter/in)
BG F: 21,54-- (Techniker/in)

Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
Im Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung für das Jahr 2023 erhöhen sich die Gehälter zwischen 7,5% und 8%.  Das Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I im 1., 2., und ebenfalls nach 2 Verwendungsgruppenjahren wird auf € 1.694,43 brutto/Monat angehoben. 
Gelesen 4267 mal Letzte Änderung am Freitag, 21 April 2023 07:35
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