- Die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlassung für das Jahr 2023 sind bereits abgeschlossen und sehen eine Erhöhung von 7,99 % (zuzüglich € 0,06 BG A) vor.
Der KV-Mindestlohn beträgt nun 2.018,84 EUR brutto/Monat.
In den einzelnen Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:
BG A: 12,06,-- (ungelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG B: 12,06,-- (angelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG C: 13,56,-- (qualifizierte/r Arbeitnehmer/in)
BG D: 15,19,-- (Facharbeiter/in)
BG E: 17,48,-- (qualifizierte/r Facharbeiter/in)
BG F: 21,54-- (Techniker/in) - Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
- Im Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung für das Jahr 2023 erhöhen sich die Gehälter zwischen 7,5% und 8%. Das Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I im 1., 2., und ebenfalls nach 2 Verwendungsgruppenjahren wird auf € 1.694,43 brutto/Monat angehoben.
Kollektivvertragserhöhung für das Jahr 2023
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- Lohntafel Arbeiter (1559 Downloads)
- Lohntafel Angestellte (2056 Downloads)