Mittwoch, 21 Dezember 2022 13:19

Kollektivvertragserhöhung für das Jahr 2023

Die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlassung für das Jahr 2023 sind bereits abgeschlossen und sehen eine Erhöhung von 7,99 % (zuzüglich € 0,06 BG A) vor.
Der KV-Mindestlohn beträgt nun 2.018,84 EUR brutto/Monat.

In den einzelnen Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:

BG A: 12,06,-- (ungelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG B: 12,06,-- (angelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG C: 13,56,-- (qualifizierte/r Arbeitnehmer/in)
BG D: 15,19,-- (Facharbeiter/in)
BG E: 17,48,-- (qualifizierte/r Facharbeiter/in)
BG F: 21,54-- (Techniker/in)

Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
Im Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung für das Jahr 2023 erhöhen sich die Gehälter zwischen 7,5% und 8%.  Das Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I im 1., 2., und ebenfalls nach 2 Verwendungsgruppenjahren wird auf € 1.694,43 brutto/Monat angehoben. 
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Die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlassung für das Jahr 2022 sind bereits abgeschlossen und sehen eine Erhöhung von 3,45 % (zuzüglich € 0,10 BG A) vor.
Der KV-Mindestlohn beträgt nun 1.852,04 EUR brutto/Monat.

In den einzelnen Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:

BG A: 11,11,-- (ungelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG B: 11,17,-- (angelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG C: 12,56,-- (qualifizierte/r Arbeitnehmer/in)
BG D: 14,07,-- (Facharbeiter/in)
BG E: 16,19,-- (qualifizierte/r Facharbeiter/in)
BG F: 19,95,-- (Techniker/in)

Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
Im Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung für das Jahr 2022 erhöhen sich die Gehälter zwischen 2,85% und 3,1%.  Das Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I im 1., 2., und ebenfalls nach 2 Verwendungsgruppenjahren wird auf € 1.568,92 brutto/Monat angehoben. 
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Heute konnten die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlasser abgeschlossen werden.
Seit geraumer Zeit wird von vielen ein Mindestlohn von 1500,-- brutto gefordert.
In der Arbeitskräfteüberlassung gab es diesen Mindestlohn bereits 2016. Heuer liegt der Mindestlohn bereits bei 1.618,76,--.
Nach Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:

BG A:  9,67,-- (ungelernte Arbeitnehmer)
BG B: 10,11,-- (angelernte Arbeitnehmer)
BG C: 11,36,-- (qualifizierte Arbeitnehmer)
BG D: 12,73,-- (Facharbeiter)
BG E: 14,65,-- (qualifizierter Facharbeiter)
BG F: 18,03,-- (Techniker)

Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
Bildschirmfoto 2018 01 15 um 16.22.18

 

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