Mittwoch, 21 Dezember 2022 13:19
Kollektivvertragserhöhung für das Jahr 2023
- Die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlassung für das Jahr 2023 sind bereits abgeschlossen und sehen eine Erhöhung von 7,99 % (zuzüglich € 0,06 BG A) vor.
Der KV-Mindestlohn beträgt nun 2.018,84 EUR brutto/Monat.
In den einzelnen Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:
BG A: 12,06,-- (ungelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG B: 12,06,-- (angelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG C: 13,56,-- (qualifizierte/r Arbeitnehmer/in)
BG D: 15,19,-- (Facharbeiter/in)
BG E: 17,48,-- (qualifizierte/r Facharbeiter/in)
BG F: 21,54-- (Techniker/in) - Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
- Im Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung für das Jahr 2023 erhöhen sich die Gehälter zwischen 7,5% und 8%. Das Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I im 1., 2., und ebenfalls nach 2 Verwendungsgruppenjahren wird auf € 1.694,43 brutto/Monat angehoben.
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Montag, 17 Januar 2022 14:43
Kollektivvertragserhöhungen für das Jahr 2022
- Die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlassung für das Jahr 2022 sind bereits abgeschlossen und sehen eine Erhöhung von 3,45 % (zuzüglich € 0,10 BG A) vor.
Der KV-Mindestlohn beträgt nun 1.852,04 EUR brutto/Monat.
In den einzelnen Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:
BG A: 11,11,-- (ungelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG B: 11,17,-- (angelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG C: 12,56,-- (qualifizierte/r Arbeitnehmer/in)
BG D: 14,07,-- (Facharbeiter/in)
BG E: 16,19,-- (qualifizierte/r Facharbeiter/in)
BG F: 19,95,-- (Techniker/in) - Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
- Im Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung für das Jahr 2022 erhöhen sich die Gehälter zwischen 2,85% und 3,1%. Das Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I im 1., 2., und ebenfalls nach 2 Verwendungsgruppenjahren wird auf € 1.568,92 brutto/Monat angehoben.
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Montag, 15 Januar 2018 15:11
Kollektivvertragserhöhung 2018 Arbeitskräfteüberlassung
- Heute konnten die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlasser abgeschlossen werden.
Seit geraumer Zeit wird von vielen ein Mindestlohn von 1500,-- brutto gefordert.
In der Arbeitskräfteüberlassung gab es diesen Mindestlohn bereits 2016. Heuer liegt der Mindestlohn bereits bei 1.618,76,--.
Nach Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:
BG A: 9,67,-- (ungelernte Arbeitnehmer)
BG B: 10,11,-- (angelernte Arbeitnehmer)
BG C: 11,36,-- (qualifizierte Arbeitnehmer)
BG D: 12,73,-- (Facharbeiter)
BG E: 14,65,-- (qualifizierter Facharbeiter)
BG F: 18,03,-- (Techniker)
Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
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