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Kollektivvertragserhöhungen für das Jahr 2020
- Die Kollektivvertragsverhandlungen der Arbeitskräfteüberlassung für das Jahr 2020 sind bereits abgeschlossen und sehen eine Erhöhung von 2,4 % vor.
Der KV-Mindestlohn beträgt nun 1.739,29 EUR brutto/Monat.
In den einzelnen Lohngruppen sieht dies wie folgt aus:
BG A: 10,39,-- (ungelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG B: 10,65,-- (angelernte/r Arbeitnehmer/in)
BG C: 11,97,-- (qualifizierte/r Arbeitnehmer/in)
BG D: 13,41,-- (Facharbeiter/in)
BG E: 15,43,-- (qualifizierte/r Facharbeiter/in)
BG F: 19,00,-- (Techniker/in) - Die Erhöhung der Zulagen und Zuschläge erfolgt, wie immer, gemäß dem Kollektivvertrag für das Metallgewerbe.
- (Quelle: Homepage der Wirtschaftskammer https://www.wko.at/service/kollektivvertrag/kv-abschluss-arbeitskraefteueberlassung-2020.html)
- Im Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung für das Jahr 2020 erhöhen sich die Gehälter in allen Verwendungsgruppen um 2,37 %. Das Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I im 1., 2., und ebenfalls nach 2 Verwendungsgruppenjahren wird auf € 1.500 brutto/Monat angehoben.
- (Quelle: Homepage der Wirtschaftskammer https://www.wko.at/service/kollektivvertrag/kv-abschluss-gewerbe-handwerk-dienstleistung-2020.html)
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Kollektivvertragserhöhungen für das Jahr 2020
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